Neue EU-Zollvorschriften für Kleinsendungen – Gültig ab 1. Juli 2026
1. Richtlinien-Highlights
1.1 Lokale Einfuhrumsatzsteuer (Import-VAT)Kein fester Betrag. Der Mehrwertsteuersatz wird dynamisch auf Grundlage der Steuersätze Ihres Ziellandes berechnet (z.B. 19 % Deutschland, 20 % Frankreich) und gilt für alle Bestellungen.
1.2 Neue Zollabgabe für Bestellungen UNTER 150 EURBisher: Zollbefreiung für Sendungen unter 150 EUR.
Ab 1. Juli 2026: Diese Befreiung entfällt. Alle Sendungen unter 150 EUR unterliegen einer obligatorischen Pauschalabgabe von 3 EUR pro Zollposition (SKU-Kategorie). Diese Abgabe wird vor Berechnung der lokalen Mehrwertsteuer zur Bemessungsgrundlage hinzugefügt.
1.3 Bestellungen UEBER 150 EURWerden nach Standardzollvorschriften abgewickelt und sind nicht von der 3-EUR-Pauschalabgabe betroffen.
2. Berechnungsregeln: Wie wird die SKU-Zollabgabe erhoben? (Fuer Bestellungen unter 150 EUR)
Die 3-EUR-Abgabe wird pro unterschiedlicher Zollkategorie (Position) berechnet, nicht nach Gesamtmenge.
2.1 Gleiches Geraet, gleiche SKU – Keine Extra-Gebuehr bei MehrfachbestellungenMehrere Einheiten desselben Produkts (z.B. 2x dieselbe Konsole) = eine Zollposition -> einmalig 3 EUR.
2.2 Unterschiedliche Geraete / Gleiches Geraet mit unterschiedlichen SKUsVerschiedene Hardware-Konfigurationen oder Farbvarianten = unterschiedliche SKUs -> getrennte Deklaration -> 3 EUR pro Variante.
2.3 Buendelung von Konsole + ZubehoerKonsole + separate Schutzhuelle = unterschiedliche Zollkategorien -> 3 EUR pro Kategorie.
3. Endgueltige Preisaufschluesselung
Die neue 3-EUR-SKU-Abgabe ist ein Einfuhrzoll und wird gesetzlich vor Berechnung der lokalen Mehrwertsteuer zur Bemessungsgrundlage hinzugefuegt (Steuerstapelung):
(Artikelpreis + Neue SKU-Abgabe + Versandkosten) x (1 + Lokaler MWSt.-Satz) = Endpreis