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Anbernic

Aktualisierung zu den EU-Zöllen – Zusätzliche Festzölle

Aktualisierung zu den EU-Zöllen – Zusätzliche Festzölle

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1. Richtlinien-Highlights

1.1 Lokale Einfuhrumsatzsteuer (Import-VAT)
Kein fester Betrag. Der Mehrwertsteuersatz wird dynamisch auf Grundlage der Steuersätze Ihres Ziellandes berechnet (z.B. 19 % Deutschland, 20 % Frankreich) und gilt für alle Bestellungen.
1.2 Neue Zollabgabe für Bestellungen ≤ 150 EUR
Bisher: Zollbefreiung für Sendungen ≤ 150 EUR.Ab 1. Juli 2026: Diese Befreiung entfällt. Alle Sendungen ≤ 150 EUR unterliegen einer obligatorischen Pauschalabgabe von 3 EUR pro Zollposition (SKU-Kategorie). Diese Abgabe wird vor Berechnung der lokalen Mehrwertsteuer zur Bemessungsgrundlage hinzugefügt.
⚠️ Hinweis: Da Ihre Ware möglicherweise erst nach dem 1. Juli 2026 in der EU ankommt, wird diese Gebühr bereits jetzt fällig.
1.3 Bestellungen UEBER 150 EUR
Werden nach Standardzollvorschriften abgewickelt und sind nicht von der 3-EUR-Pauschalabgabe betroffen.

2. Berechnungsregeln: Wie wird die SKU-Zollabgabe erhoben? (Für Bestellungen ≤ 150 EUR)

Die 3-EUR-Abgabe wird pro unterschiedlicher Zollkategorie (Position) berechnet, nicht nach Gesamtmenge.
2.1 Gleiches Gerät, gleiche SKU – Keine Extra-Gebühr bei Mehrfachbestellungen
Mehrere Einheiten desselben Produkts (z.B. 2x dieselbe Konsole) = eine Zollposition -> einmalig 3 EUR.
2.2 Unterschiedliche Geräte / Gleiches Gerät mit unterschiedlichen SKUs
Verschiedene Hardware-Konfigurationen oder Farbvarianten = unterschiedliche SKUs -> getrennte Deklaration -> 3 EUR pro Variante.
2.3 Bündelung von Konsole + Zubehör
Konsole + separate Schutzhülle = unterschiedliche Zollkategorien -> 3 EUR pro Kategorie.

3. Endgueltige Preisaufschluesselung

Die neue 3-EUR-SKU-Abgabe ist ein Einfuhrzoll und wird gesetzlich vor Berechnung der lokalen Mehrwertsteuer zur Bemessungsgrundlage hinzugefuegt (Steuerstapelung):
(Artikelpreis + Neue SKU-Abgabe + Versandkosten) x (1 + Lokaler MWSt.-Satz) = Endpreis