Neue EU-Zollvorschriften für Kleinsendungen

1. Richtlinien-Highlights


1.1 Neue Zollabgabe für Bestellungen ≤ 150 EUR
Bisher: Zollbefreiung für Sendungen ≤ 150 EUR.Ab 1. Juli 2026: Diese Befreiung entfällt. Alle Sendungen ≤ 150 EUR unterliegen einer obligatorischen Pauschalabgabe von 3 EUR pro Zollposition (SKU-Kategorie). Diese Abgabe wird vor Berechnung der lokalen Mehrwertsteuer zur Bemessungsgrundlage hinzugefügt.

1.2 Bestellungen UEBER 150 EUR
Werden nach Standardzollvorschriften abgewickelt und sind nicht von der 3-EUR-Pauschalabgabe betroffen.

2. Berechnungsregeln: Wie wird die SKU-Zollabgabe erhoben? (Für Bestellungen ≤ 150 EUR)

Die 3-EUR-Abgabe wird pro unterschiedlicher Zollkategorie (Position) berechnet, nicht nach Gesamtmenge.
2.1 Gleiches Gerät, gleiche SKU – Keine Extra-Gebühr bei Mehrfachbestellungen
Mehrere Einheiten desselben Produkts (z.B. 2x dieselbe Konsole) = eine Zollposition -> einmalig 3 EUR.
2.2 Unterschiedliche Geräte / Gleiches Gerät mit unterschiedlichen SKUs
Verschiedene Hardware-Konfigurationen oder Farbvarianten = unterschiedliche SKUs -> getrennte Deklaration -> 3 EUR pro Variante.
2.3 Bündelung von Konsole + Zubehör
Konsole + separate Schutzhülle = unterschiedliche Zollkategorien -> 3 EUR pro Kategorie.

3. Endgueltige Preisaufschluesselung


Die neue 3-EUR-SKU-Abgabe ist eine Einfuhrabgabe und gilt für Bestellungen mit einem Bestellwert von weniger als 150 EUR. Die Abgabe wird für jedes unterschiedliche SKU innerhalb einer Bestellung separat berechnet.

Berechnung:
Artikelpreis + Versandkosten + (Anzahl der unterschiedlichen SKUs × 3 EUR) = Endpreis

Beispiel:
1 unterschiedliches SKU → 3 EUR Abgabe
2 unterschiedliche SKUs → 6 EUR Abgabe
3 unterschiedliche SKUs → 9 EUR Abgabe

Bei einem Bestellwert von 150 EUR oder mehr fällt keine 3-EUR-SKU-Abgabe an.